Dies ist immer dann der Fall, wenn technische Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen wurden und dies nicht im Fahrzeugschein eingetragen wurde bzw. keine allgemeine Betriebserlaubnis vorhanden ist.
Beispielsweise sind hier nicht eingetragene Rad-Reifenkombinationen, Tieferlegungen, abgedunkelte Scheiben, Veränderung der Lichteinrichtungen usw. zu nennen.
Zudem konnten fünf Fahrer beim Telefonieren festgestellt und 20 Mängelberichte ausgestellt werden, weil die Fahrzeuge (nicht verkehrsgefährdende) technische Mängel hatten.
Ein 55-jähriger Mainzer bog beim Erblicken der Kontrollstelle auf ein Tankstellengelände ab und saß in seinem Fahrzeug bzw. saugte dieses fast eine Stunde lang. Als dies den Einsatzkräften verdächtig vorkam und sie den Fahrer kontrollieren wollte, rannte dieser weg, konnte jedoch direkt eingefangen werden. Der Grund für sein Verhalten war schnell gefunden. Der 55-Jährige hatte knapp 1,3 Promille Atemalkohol und über eine Fahrerlaubnis verfügte er auch nicht.
Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und er hat sich nun einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu stellen.