Für uns gilt ohne Wenn und Aber: Die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sind von allen Betrieben, ganz unabhängig ob es sich um DEHOGA-Mitglieder handelt oder nicht, einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die konsequente Zugangskontrolle“, so Haumann.
Zwischen den Jahren war es wohl zu vermehrten Ansteckungen in Gastro-Betrieben in der Bad Kreuznacher Alten Neustadt gekommen.
„Wer sich nicht an die Vorgaben der geltenden Corona-Vorschriften hält, spielt mit der Gesundheit der Gäste und mit der Existenz vieler redlicher Gastgeber“, so der rheinland-pfälzische DEHGA-Präsident.
„Die Vorgaben sind eine Bedingung dafür, dass wir in diesem neuerlichen Corona-Winter dauerhaft Gäste empfangen dürfen.“
Er fordert deshalb drastische Sanktionen für „Spielverderber“. Wer gegen die geltenden Regeln verstieße, müsse die Konsequenzen seines Handelns tragen. Diese reiche von Bußgeldern bis hin zur Schließung.
„Diese Betriebe spielen nicht nur mit der Gesundheit ihrer Gäste, diese Betriebe gefährden auch massiv die wirtschaftliche Existenz der vielen Gastgeber, die die geltenden Regelungen konsequent einhalten“, so Präsident Gereon Haumann.
Der DEHOGA Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass er auch solchen gastgewerblichen Betrieben, die keine DEHOGA-Mitglieder sind, über eine 24/7-Hotline bei Fragen bei der Umsetzung und Anwendung der jeweils geltenden Corona-Vorgaben kostenfrei zur Verfügung steht.
„Unsere Mitglieder verfügen dank der Beratungsleistungen unseres Verbandes über einen hohen Kenntnisstand bei der regelkonformen Umsetzung der jeweils geltenden Corona-Regelungen, ebenso bei der sicheren Umsetzung von Hygienemaßnahmen. Dieses Beratungsangebot stellen wir im Interesse der dauerhaften Öffnung des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes seit nunmehr 24 Monaten allen Gastgebern, also auch Nicht-Mitgliedsbetrieben kostenfrei zur Verfügung“, so Haumann.

Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz.