Aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung weist die Stabsstelle Corona erneut darauf hin, dass sich positiv getestete Personen unverzüglich nach Kenntniserlangung über das positive Testergebnis in häusliche Isolation zu begeben haben. Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich bereits aus der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die Stabsstelle Corona ist bemüht, alle positiv getesteten Personen, zeitnah zu kontaktieren. Die positiv getesteten Personen sind darüber hinaus verpflichtet, Personen, mit denen sie in den letzten beiden Tagen vor dem positiven Testergebnis oder in den letzten beiden Tagen vor dem Symptombeginn in engem Kontakt standen, zu informieren. Diese Personen sind ebenfalls verpflichtet, sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Bad Kreuznach unter
www.kreis-badkreuznach.de
Für Kontaktpersonen in Schulen und Kitas sowie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern etc. gelten gesonderte Regelungen. Die Einrichtungen stehen im regelmäßigen Kontakt mit der Stabsstelle Corona und informieren im Bedarfsfall über die jeweilige Vorgehensweise.
Darüber hinaus steht die Hotline der Stabsstelle Corona unter der Hotline-Nr. (0671) 20278178 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag: von 9.00-16.00 Uhr und Freitag: 9.00-12.00 Uhr
