Bei der Landtagssitzung am 16. und 17. Februar werden sie gemeinsam den Antrag einbringen. In der März-Sitzung könnte die Änderung dann beschlossen werden. Ein Gesetz, dass die Details der Schuldenübernahme regelt, soll dann bis 1. Januar 2023 erarbeitet werden und in Kraft treten. Die Kommunen haben rund sechs Milliarden Euro an Liquiditätskrediten angehäuft, von denen das Land nun die Hälfte übernimmt.
„Es kommt nicht oft vor, dass ich meinen Vorrednern so freimütig zustimmen kann, so Bernard Braun, Fraktionschef der Grünen. Diese Vorredner waren Christian Baldauf (CDU) und Sabine Bätzing -Lichtenthäler (SPD). Auch die nachfolgenden Redner, Philipp Fernis (FDP) und Joachim Streit (Freie Wähler) zeigten große Einigkeit in dem Wunsch, die Kommunen zu entlasten.
„Damit geben wir den Kommunen wieder ein Stück Handlungsfähigkeit zurück“, so Fernis. „Das wird großen Einfluss auf den Alltag der Menschen vor Ort haben“, so Fernis. Joachim Streit betonte, dass die Schuldenlast und die mangelnden Gestaltungsspielräume viele ehrenamtlich Engagierten in den Gemeinden demotiviert haben.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass nun auch der kommunale Finanzausgleich neu geregelt werden müsse, um zu verhindern, dass sich der Schuldenberg wieder auftürme. Ein Urteil des Verfassungsgericht hatte genau dies auch gefordert. Sollte es auf Bundesebene ebenfalls zu einer Einigung über die Übernahme von Liquiditätskrediten kommen, wird diese vollständig den Kommunen zugutekommen.
Mit der Verfassungsänderung wird rechtssicher ermöglicht, dass das Land – oder eine juristische Person, an denen es maßgeblich beteiligt ist – Liquiditätskredite der Kommunen übernimmt. Der neue Absatz dient der Klarstellung, dass die Übernahme von kommunalen Liquiditätskrediten – anders als die Aufnahme eigener Kredite – nicht mit Einnahmen verbunden ist.
Übernommen werden können Liquiditätskredite, die bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 entstanden sind. Es reicht, dass die Schuld vor dem Stichtag entstanden ist. Die Schuldübernahme kann sich auch auf nach dem Stichtag erfolgte Verlängerungen eines Liquiditätskredites beziehen, der vor dem Stichtag aufgenommen wurde.
Die konkrete Ausgestaltung der Übernahme wird nach einer Verfassungsänderung ein Umsetzungsgesetz regeln. Dies betrifft insbesondere die Ermittlung der betroffenen Kreditbestände, die Festlegung eines nicht zu übernehmenden Sockelbetrages, die Höhe des Anteils der Schuldübernahme, die
Mit dem Begriff Liquiditätskredite sind Kredite zur Liquiditätssicherung nach § 105 der Gemeindeordnung gemeint. Einbezogen sind auch Wertpapier- schulden, die der Liquiditätssicherung dienen. Diese sind insbesondere in- folge der Finanz- und Wirtschaftskrise stark angestiegen. Der Bestand der Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich für den Kernhaushalt betrug nach der amtlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2020 rund 5,2 Mrd. Euro. Der Liquiditätssicherung dienten zudem Wertpapierschulden in Höhe von 0,8 Mrd. Euro und Kassenkredite der Ortsgemeinden beim öffentlichen Bereich, die im Rahmen einer Einheitskasse aufgenommen wurden, in bereinigter Höhe von bis zu 0,3 Mrd. Euro.