Der RNN beteiligt sich mit 600 weiteren Verkehrsverbünden und -unternehmen an der bundesweiten Aktion des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Bis auf Weiteres dürfen Geflüchtete alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse nutzen. Als Fahrausweis dienen entweder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden, oder auch ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument. www.rnn.info