„Ursprünglich wollten wir unsere erste Preisverleihung bereits 2021 durchführen, aber das war unter den gegebenen Umständen leider nicht möglich. Dafür hat es dieses Jahr geklappt, worüber ich sehr glücklich bin“, berichtet Landrätin Bettina Dickes, die den Vorsitz der Preisjury innehat.
Der Innovationspreis Weintourismus wird für innovative und kreative Ideen und Projekte durch ein Gremium verliehen. Damit soll der beste Vorschlag, um den Weintourismus an der Nahe voranzubringen, gewürdigt werden.
Christina Modes-Henkels Konzept „50bottles“ steht für eine Veranstaltung, zu der jeder Teilnehmer ein bis zwei Flaschen seines bevorzugten Weins mitbringt und diese dann zusammen mit den anderen Teilnehmern verkostet. Beworben und vernetzt werden die Events durch eine eigene Homepage, aber auch auf Instagram, Facebook und Youtube. Als Location werden dabei stets andere Weinberge gewählt und es wird immer der regionale Winzer vor Ort miteingebunden. „Diese innovative Idee spricht nicht nur alle Altersgruppen an, sondern hat ein enormes regionales Vermarktungspotenzial und bildet Netzwerke in andere Regionen. Das Gremium ist sich sicher, dass „50bottles“ den Naheweintourismus fördern wird“, erklärt Dickes.
Initiator des Innovationspreises war Dr. Helmut Martin, der bereits 2020 hierzu den ersten Stein ins Rollen brachte. Unter den Jury-Mitgliedern des Gremiums sind auch Katja Hilt der Naheland Touristik GmbH und Victoria Krings von Weinland Nahe. Dr. Maximilian Tafel, der sich in seiner Dissertation insbesondere mit der Bedeutung des Weintourismus in verschiedenen Anbaugebieten befasst hat, wurde als Sachverständiger einberufen. Ebenfalls im Gremium vertreten sind die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz durch Heiko Schmitt und das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum durch Dienststellenleiter Michael Lipps. Die ehemalige Naheweinmajestät Sophie Semus und Vertreter der Kreistagsfraktionen runden die 14-köpfige Preisjury ab.
Der Innovationspreis Weintourismus soll auch in den kommenden Jahren ausgeschrieben und an das kreativste Konzept verliehen werden. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Privatperson sein, auch wenn die vorrangige Zielgruppe die Winzer, Unternehmer aus der Gastronomie und die Hotellerie sind. An die Antragstellung sind keine besonderen Anforderungen gestellt. Sie muss lediglich schriftlich und in aussagekräftiger Form, idealerweise als Präsentation, erfolgen.