„Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, genannt Istanbul-Konvention, ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Die Konvention verpflichtet zu umfassenden Maßnahmen, um allen Frauen und Mädchen angemessenen Schutz und ein Leben frei von Gewalt zu ermöglichen.“, so die bundesweite Interessensvertretung Frauenhauskoordinierung e.V.
Diese Maßnahmen beziehen sich laut Petra Wolf, Leiterin des Frauenhauses Bad Kreuznach, auf die Handlungsfelder Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Entwicklung einer Gesamtstrategie. Die Umsetzung auf Bundesebene wird regelmäßig durch die ExpertInnenkommission GREVIO überprüft. Der aktuelle Bericht stellt eine lückenhafte Umsetzung in verschiedenen Bereichen fest. Beispielhaft zu nennen sind ein mangelhaftes Risikomanagement gegen Femizide sowie eine regelmäßige Gefährdung gewaltbetroffener Frauen und Kinder durch Sorge- und Umgangsregelungen.
Fortschritte gibt es seit Inkrafttreten der Konvention vor allem im Bereich des Strafrechts, z.B. „Nein heißt Nein“. Seit November 2022 ist das Deutsche Institut für Menschenrechte von der Bundesregierung beauftragt, systematisch Daten zum Umsetzungsstand der Konvention zu erheben.
Der Verein Frauen helfen Frauen Bad Kreuznach engagiert sich seit seiner Gründung dafür, dass Schutz und Beratung in Bad Kreuznach allen Frauen offenstehen – unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Herkunft.
Helga Baumann und Dr. Susanne Kother-Groh: „Wir wissen, dass das bundesweit noch nicht so ist, freuen uns aber über jeden Schritt, der dazu beiträgt, allen Frauen gleiche Chancen auf ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen.“
Laut den Empfehlungen zur Istanbul-Konvention soll pro 10.000 EinwohnerInnen ein Familienplatz (Zimmer für Frauen und Kinder) zur Verfügung stehen.
Bei einer Einwohnerzahl von 4,1 Millionen wären in Rheinland-Pfalz 410 Familienplätze vorzuhalten. Aktuell stehen in unserem Bundesland 118 Familienplätze zur Verfügung. Damit fehlen allein hier rund 300 Familienplätze.
Mit der jetzt begonnenen Erweiterung des Kreuznacher Frauenhauses um zwei barrierefreie Plätze kommt der Verein seinen Zielen wieder einen Schritt näher.
Die Umsetzung dieser Baumaßnahme ist erst durch die großzügige Unterstützung der Bundesregierung möglich geworden.
Auch wenn Politik sich dankenswerterweise auf vielen Ebenen für das Thema einsetzt, Zuschüsse teilweise angepasst und erhöht werden, bedarf es weiterhin gemeinsamer Anstrengungen, um alle Ziele der Istanbul-Konvention zu erreichen.
Das bedeutet, dass wir auch weiterhin auf die finanzielle und ideelle Unterstützung durch viele ehrenamtliche und engagierte Einzelpersonen, Förderverein, Unternehmen, Stiftungen, gesellschaftliche Gruppierungen und Kirchen sowie auf die Zuweisung von Bußgeldern angewiesen sind.
„Dafür sagen wir unseren ganz besonderen Dank. Zudem freuen wir uns zunächst über eine umfassende Strategie auf Landesebene und werden die Umsetzung verfolgen und mitgestalten“ so der Vorstand von Frauen helfen Frauen.