Die Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen, existenzgefährdenden Notlagen ermöglicht es antragsberechtigten Privatpersonen, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt wurden, eine Soforthilfe zu beantragen. Die Höhe der Soforthilfe kann bis zu 1.500 Euro pro Haushalt plus bis zu 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt betragen, wobei maximal 3.000 Euro gewährt werden können.
Betroffene Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Kirner Land können ab sofort bis spätestens 4. Juli 2024 Anträge bei ihrer Verbandsgemeindeverwaltung einreichen.
„Wir sind sehr froh darüber, den Menschen, die von den schweren Unwetterereignissen betroffen sind, schnelle und unbürokratische Hilfe anbieten zu können“ so Landrätin Bettina Dickes und Verbandsgemeindebürgermeister Thomas Jung.
Die Landesregierung stellt dem Landkreis und somit der Verbandsgemeinde Kirner Land Mittel zur Soforthilfe zur Verfügung, damit diese die Gelder schnell und zielgerichtet den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zukommen lassen können.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind auf der Startseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abrufbar: https://add.rlp.de