Das hat die Kreisverwaltung Bad Kreuznach mitgeteilt. Zuletzt befand er sich in Abschiebehaft. Die Abschiebung erfolgte in einer koordinierten Zusammenarbeit der beteiligten Behörden.
Der Ausländer hatte Afghanistan nach eigenen Angaben am 20.08.2021verlassen und war zu Jahresbeginn 2023 über Iran, Türkei, Griechenland, Albanien, Montenegro, Bosnien, Kroatien, Slowenien, Österreich nach Deutschland eingereist, um einen Asylantrag zu stellen. Seit Januar 2023 wohnte er im Landkreis Bad Kreuznach, wo er zunächst in einer Wohnung und schließlich wieder in der Notunterkunft untergebracht war.
Der Betroffene wurde seit Oktober 2024 durch eine Reihe von Vorfällen als verändert, gewaltbereit, religiös auffällig und radikal beschrieben, weshalb unmittelbar das Integrationsministerium des Landes und die Sicherheitsbehörden informiert wurden. Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), unter Einbindung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz, wurde der Asylantrag des Mannes am 31. Oktober 2024 abgelehnt und war vollziehbar ausreisepflichtig.
Da er über keinerlei Identitätsdokumente verfügte und eine Passbeschaffung / Identitätsklärung seitens des Bundes nicht möglich war, wurden durch die Ausländerbehörde, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium, bereits alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Identitätsklärung ergriffen. Der Ausländer erweist sich jedoch als hartnäckiger Mitwirkungsverweigerer und erzwing dadurch seine weitere Duldung im Bundesgebiet bis zur Durchführung seiner Abschiebung. Auch blieben alle Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Ausreise erfolglos. Seit Anfang April befand sich der Mann auf Grundlage einer richterlichen Anordnung in Abschiebehaft.

