Das Prinzip ist einfach und kundenfreundlich: Wer in teilnehmenden Geschäften einkauft, erhält einen Teil seiner Parkgebühren zurück. Ab einem Einkaufswert von 30 Euro werden 50 Cent erstattet, ab 50 Euro ein Euro. Der untere Abschnitt des Parkscheins – ob klassisch oder digital – dient dabei als Nachweis und kann sogar mehrfach eingesetzt werden. So lässt sich im Idealfall die komplette Parkgebühr ausgleichen.
Hintergrund ist die seit 1. Februar geltende Neuregelung der Parkgebühren: In den Tarifzonen 1 bis 3 gilt nun ein einheitlicher Stundensatz von einem Euro, das Tagesticket kostet sechs Euro. Mit der Neuordnung wurden die Tarife im Stadtgebiet vereinheitlicht und zugleich die Einnahmesituation der Stadt stabilisiert. Das Besondere: Ein vergleichbares Modell mit direkter Parkgebühren-Rückerstattung durch den Handel gibt es in der Region so nicht. Bingen setzt damit bewusst ein Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb um Kaufkraft und Besucherfrequenz.
BUZ-Vorsitzende Marliese Tabarelli sieht in der Aktion ein klares Signal: „Wir wollen den Einkauf in Bingen noch attraktiver machen und unseren Kunden einen echten Mehrwert bieten.“ Auch Bürgermeister Ulrich Mönch begrüßt die Initiative: Die enge Abstimmung zwischen Stadt und Handel habe zu einer ausgewogenen Lösung geführt, die sowohl den Interessen der Kundschaft als auch der Haushaltslage Rechnung trage.
Mit der gemeinsamen Aktion setzen Stadtverwaltung, Ordnungsamt und Handel ein sichtbares Zeichen für eine lebendige Innenstadt – und laden dazu ein, Bingen entspannt und mit Bonus zu entdecken.

