Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro bundesweit – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Der Landkreis Bad Kreuznach spiegelt diese Entwicklung exemplarisch wider: Bereits für das Haushaltsjahr 2025 wies der Kreishaushalt ein Defizit von rund 14,7 Millionen Euro aus. Für 2026 hat der Kreistag nun ein Rekorddefizit von 31,5 Millionen Euro beschlossen – die dramatischste Haushaltsbilanz in der Geschichte des Landkreises. Und die langfristige Finanzplanung lässt keinen Haushaltsausgleich erkennen.
Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen und bei denen Umfang und Standards in der Vergangenheit immer weiter erhöht wurden. Allein im Bereich Soziale Sicherung erwartet der Kreishaushalt im laufenden Haushaltsjahr Ausgaben in Höhe von 75.922 Mio. Euro (Vorjahr; 64.813 Mio. Euro.). Im Bereich Kinder und Jugend liegen die Ausgaben bei rund 68 Mio. Euro (Vorjahr. 67,2 Mio.).
Für die Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Sie betrifft viele Aufgaben des Landkreises: die Instandhaltung von Schulen, Straßen und öffentlichen Gebäuden, die Förderung von Kultur- und Sportangeboten, den ÖPNV und viele soziale Angebote.
Landrätin Bettina Dickes: „Unser Landkreis verliert mehr und mehr Gestaltungskraft und ächzt unter den Aufgaben, die durch Gesetzgebung von Bund und Land auf unseren Schultern lasten. Wenn die Mitglieder unseres Kreistages nicht mal mehr Löcher stopfen können, weil ihnen der finanzielle Handlungsspielraum fehlt, ist es fünf vor zwölf, die Finanzausstattung zu verbessern. Wir schließen uns als Kreistag deshalb entschiedenen und geschlossen den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände an. Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist im Landkreis Bad Kreuznach sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürger handlungsfähig bleibt.“
Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern von Bund und Ländern:
- Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
- Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch" muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen übertragen werden.

