Nach bisherigem Ermittlungsstand hielt sich der Jäger alleine im näheren Unfallbereich auf. Dort gab er zunächst einen Schuss auf ein Wildschwein und anschließend einen weiteren auf einen Frischling ab. Wie es dabei letztlich zu der tödlichen Schussverletzung bei der 86-jährigen Frau, die sich im Garten ihres Hauses aufhielt, kommen konnte, soll durch die Vor-Ort-Ermittlungen geklärt werden. Auch die Prüfung jagdrechtlicher Unfallverhütungsvorschriften ist Gegenstand der Untersuchungen.
Zusätzliche Ermittlungsergebnisse erhoffen sich Staatsanwaltschaft und Polizei von der für Dienstag, den 20.11.2018, vorgesehenen Obduktion der Verstorbenen.