In der Vergangenheit hatte der 67-jährige Mainzer bereits mehrfach Schreiben der Bußgeldstelle erhalten, wobei er jeweils nicht verantwortlich für die Verkehrsverstöße war. Bei den polizeilichen Ermittlungen stellt sich heraus, dass das betroffene Auto mit den duplizierten, falschen Kennzeichen seit Mitte 2022 nicht mehr zugelassen ist und demnach nicht gefahren werden darf. Das falsche Kennzeichenpaar sowie das Fahrzeug selbst wurden vor Ort sichergestellt. Gegen einen 30-jährigen Mainzer wird nun wegen Urkundenfälschung und wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt ermittelt. Außerdem wird die Bußgeldstelle mit dem Fälscher in Kontakt treten, da noch diverse Verkehrsverstöße "in der Schwebe" sind.