Die Beamten entschließen sich zu einer Verkehrskontrolle und können den 40-jährigen Fahrzeugführer kurz vor der Ortseinfahrt Bingerbrück anhalten. Im Verlauf der Kontrolle können Hinweise auf einen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden. Damit konfrontiert, räumt der Fahrzeugführer ein, am Vorabend Marihuana konsumiert zu haben. Somit wird eine Blutentnahme angeordnet und auf der Dienststelle entnommen. Der Fahrzeugführer muss sich auf ein entsprechendes Bußgeld einstellen.