Der Radfahrer fuhr von der Eltviller Straße auf die Talstraße, übersah hierbei die bevorrechtigte Pkw-Fahrerin und kollidierte mit ihr. Durch den Zusammenstoß stürzte der Fahrradfahrer und zog sich leichte Verletzungen zu, die später im Krankenhaus behandelt werden mussten. Sowohl am Pkw als auch am Fahrrad entstand Sachschaden.
Im Rahmen der Unfallaufnahme konnten durch die aufnehmenden Beamten beim Fahrradfahrer Ausfallerscheinungen festgestellt werden, die auf einen Konsum von Betäubungsmitteln schließen ließen. Aufgrund dessen wurde dem Fahrradfahrer im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.
Der Fahrradfahrer muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich verantworten.