Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest ergab den Nachweis des Konsums von Cannabisprodukten sowie auch Amfetamin. Die Weiterfahrt wurde untersagt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Auch wenn der Cannabiskonsum-/besitz in diesem Jahr weitestgehend legalisiert wurde, verbleiben Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis auch weiterhin untersagt und stellen eine mit mindestens 500EUR Geldbuße belegte Ordnungswidrigkeit dar. In vorliegendem Fall wird sich der Fahrer überdies wegen des Konsums einer harten Droge (Amfetamin) auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten müssen.