Bei der Aufnahme des Verkehrsunfalls zeigte sich, dass eine erhebliche Alkoholisierung des Fahrers ursächlich für den Sturz war, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,16 Promille. Ebenfalls ergaben sich Anhaltspunkte, dass der Fahrer zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zum Unfallzeitpunkt gewesen war. Damit nicht genug konnten die Beamte weiterhin feststellen, dass der E-Scooter nicht zugelassen und versichert war. Der Fahrer muss sich nun in mehreren Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Fahren ohne Versicherungsschutz verantworten.