Ein angebotener Drogenschnelltest wurde zunächst verweigert. Im weiteren Verlauf versuchte der Fahrer jedoch die Beamten bei einem nun doch durchgeführten Urintest mittels Toilettenwasser zu täuschen. Aufgrund der Gesamtumstände wurde dem Fahrer zu Beweiszwecken eine Blutprobe entnommen. Darüber hinaus konnte festgestellt werden, dass dem Fahrer die Fahrerlaubnis behördlich entzogen worden ist, weshalb er nicht mehr berechtigt ist führerscheinpflichtige Fahrzeuge zu führen. Da dieser seinen Führerschein jedoch noch immer mit sich führte, wurde dieser sichergestellt. Er wird sich nun einem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren für sein Fehlverhalten verantworten müssen.