Das Fahrzeug wurde bereits zuvor gesucht, da andere Verkehrsteilnehmer den Verdacht hatten, dass der Autofahrer betrunken gewesen sein könnte. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle konnten die Beamten tatsächlich Alkoholgeruch, ausgehend von dem 36-jährigen Fahrzeugführer, wahrnehmen. Der Fahrzeuglenker beatmete daraufhin ein Atemalkoholtestgerät mit einem Wert von 1,9 Promille. Der nunmehr Beschuldigte, welcher zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen.