Der Fahrer war lediglich im Besitze eine Mofa-Prüfbescheinigung, unmittelbar vor dem Kontrollvorgang konnte die Streife jedoch bereits bei der Nachfahrt eine höhere als die für ihn erlaubte Geschwindigkeit von 25km/h beobachten. Der Fahrer versicherte der Streife gegenüber, dass der Motorroller zu einem Mofa gedrosselt sei. Bei der technischen Inaugenscheinnahme konnte jedoch ein Funkmodul zur Betätigung einer elektrischen Drossel am Schlüssel des Motorrollers festgestellt werden. Nach Betätigung des Moduls wurde der Motorroller entdrosselt und erreichte eine Geschwindigkeit von knapp 60km/h. Die Betriebserlaubnis des Motorrollers sowie das Kennzeichen wurden eingezogen. Der Fahrer zeigte sich entsprechend reumütig und wird sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.