Vielmehr besteht nach ersten polizeilichen Erkenntnissen der Verdacht, dass der Mann sich im Stadion des FC Augsburg aufhielt. Neben dem Bußgeldverfahren wird die Mainzer Polizei ein bundesweit wirksames Stadionverbot gegen den Mann anregen, da ein Verstoß gegen die Meldeauflage gemäß den bundesweit geltenden Stadionverbotsrichtlinien des DFB ein solches nach sich ziehen kann.