Bei der Hinterherfahrt der Beamten konnte zweifelsfrei erkannt werden, wie der Fahrer und ein weiterer Mitfahrer die Plätze im Fahrzeug wechselten. Der Grund hierfür wurde schnell offenbart, so bestand gegen den Fahrer ein Fahrverbot, weil er in diesem Jahr bereits unter Drogeneinfluss seinen PKW geführt hat. Damit nicht genug, konnten auch am heutigen Abend erneut Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln erlangt werden, sodass die Entnahme einer Blutprobe beim Fahrer angeordnet wurde. Neben dem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis muss sich dieser nun wohl auch erneut wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.