Er buchte in dem genannten Zeitraum mehrere mehrtätige Aufenthalte in ortsansässigen Hotels und beendete seine kostspieligen Aufenthalte jeweils, ohne die entstandenen Kosten zu begleichen. Auch Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie Wellnessbehandlungen entstanden, wurden durch den bereits polizeibekannten Mann nicht beglichen.
Ob es zu weiteren, ähnlich gelagerten Taten durch den Beschuldigten kam ist nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen.