Noch während der Querung des Bahnübergangs senkten sich die dortigen Schranken und touchierten hierbei die Plane vom Anhänger. Die Plane wird hierdurch beschädigt. Die Schranke bleibt weiterhin funktionstüchtig.
Gegen den Unfallverursacher wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dieser muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
Der Bahnverkehr wurde durch den Vorfall nicht beeinträchtigt.