Dies stellt keinen Einzelfall dar. Es kam in den letzten beiden Monaten auch zu einem Vorfall in Mainz-Hechtsheim und einem in Ober-Olm, bei denen mutmaßlich freilaufende Hunde, Wildtiere schwer verletzten oder töteten.
Dies stellt eine Straftat im Sinne des §292 Strafgesetzbuch, Jagdwilderei, dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Das Fachkommissariat für Tier- und Umweltschutz der Kriminaldirektion Mainz hat die Ermittlungen in den Fällen übernommen.
Zudem besteht aufgrund der Afrikanischen Schweinepest derzeit eine Leinenpflicht für Hunde u.a. im Bereich der Stadt Mainz und des Kreises Mainz-Bingen.
Sollten sie verletzte Tiere auffinden, wenden sie sich umgehend an den zuständigen Jagdpächter, die allgemeinen Ordnungsbehörden oder die Polizei.