Während der Verkehrskontrolle wurde in der Fahrertür des Fahrzeugs ein Elektroimpulsgerät, auch bekannt als "Stun Gun", aufgefunden. Das Gerät wies keinerlei Prüfzeichen auf. Zudem konnte der 68-jährige Fahrer aus dem Landkreis Mainz-Bingen keine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis für den Besitz und das Führen des Geräts vorweisen.
Gegen den Mann wurde nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Der Elektroschocker wurde sichergestellt.
Die Polizei weist darauf hin, dass der Umgang mit Elektroimpulsgeräten ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis strafbar sein kann. Weiterhin wird betont, dass derartige Geräte in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen legal besessen und verwendet werden dürfen.