Bereits zu Beginn der Kontrolle können bei dem 23-jährigend Fahrzeugführer drogenbedingte Auffälligkeiten festgestellt werden. Mit den Auffälligkeiten konfrontiert, räumt der Fahrer den zeitnahen Konsum von Cannabis und Kokain ein. Ein Drogenschnelltest bestätigt die Aussage. Folglich wird dem 23-jährigen eine Blutprobe zur Beweisführung entnommen. Des Weiteren kann der Fahrer den Beamten keinen Führerschein vorzeigen. Es besteht der Verdacht, dass dieser ihm bereits entzogen wurde und er somit ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Aufgrund der Feststellungen werden gegen den Fahrzeugführer mehrere Straf- und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.