Hauptzielrichtung der Kontrollmaßnahmen war das Erkennen von illegalen Veränderungen an Kraftfahrzeugen. Im Rahmen der Kontrolle wurde eine Vielzahl an Verstößen festgestellt und geahndet. Bei insgesamt 48 Fahrzeugen konnten entsprechende nicht erlaubte bzw. nicht durch einen Sachverständigen abgenommene technische Veränderungen festgestellt werden. Dies führte in den jeweiligen Einzelfällen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die meisten Veränderungen konnten im Bereich der Rad-Reifenkombinationen, sowie Veränderungen an Fahrwerken ausgemacht werden. Mit den Fahrzeugführern wurden entsprechende Aufklärungsgespräche hinsichtlich des Gefährdungspotentials solcher oft unbedacht durchgeführter Veränderungen geführt um weitere Verstöße in der Zukunft zu vermeiden. Einem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt aufgrund erheblicher Mängel schließlich gänzlich untersagt. Zudem ergab sich bei insgesamt zwei Fahrzeugführer-/innen der Verdacht der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel. Diesen wurde zur Beweisführung entsprechende Blutproben entnommen.
Im Gesamtverlauf der Kontrollmaßnahmen konnten folgende Verstöße festgestellt und entsprechend geahndet werden: -48x Ordnungswidrigkeit Erlöschen der Betriebserlaubnis -2x Verdacht Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln -1x Strafanzeige Verstoß Betäubungsmittelgesetz -12x Sicherheitsgurt nicht angelegt -4x Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt -2x Ladung nicht ausreichend gesichert -2x Führen eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis -1x Verstoß gegen aufenthalts- und berufsrechtliche Strafvorschriften

