Eine Streifenwagenbesatzung konnte das Fahrzeug an der Auffahrt Mainz-Laubenheim aufnehmen und kontrollieren. Hinweise auf eine Fahruntüchtigkeit konnten jedoch nicht festgestellt werden.
Bei der Kontrolle stellte sich jedoch heraus, dass der Fahrzeugführer, ein 34-jähriger Frankfurter, keinen gültigen Führerschein vorlegen konnte. Eine Abfrage in den polizeilichen Systemen ergab, dass gegen ihn eine Fahrerlaubnissperre bestand und darüber hinaus ein Haftbefehl auf den Mann ausgestellt war.
Der Fahrer wurde daher zunächst mit auf eine Polizeidienststelle genommen, wo ein Freund 400 Euro zur Abwendung der Haftstrafe vorbeibringen konnte. Der Fahrer hat nun mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu rechnen.