Aufgrund der hohen Geschwindigkeit war es den Einsatzkräften zwar nicht möglich ihm zu folgen, das war jedoch auch gar nicht nötig. Der Fahrer ist den Einsatzkräften bereits aus einem ähnlich gelagerten Vorfall bekannt, bei dem er unter Alkoholeinfluss und ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führte. Im weiteren Verlauf positionierte sich ein Team der Kontrollstelle am Wohnanwesen des Mannes. Dort konnte dieser kurze Zeit später festgestellt werden, als er mit seinem Fahrzeug nach Hause kam. Bei der anschließenden Kontrolle wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Vortest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,8 Promille und eine Fahrerlaubnis besaß er immer noch nicht. Da der Mann schon mehrfach in gleichgelagerten Fällen aufgefallen ist, wurde sein Fahrzeug beschlagnahmt. Der Fahrer muss sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und Missachtung von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten verantworten.

