Am 20.08.2025 wurde der Heranwachsende dann gegen kurz nach Mitternacht erneut einer Verkehrskontrolle in Kirn unterzogen. Diesmal war er zwar mit einem anderen E-Scooter unterwegs, die Verdachtsmomente des weiterhin anhaltenden BtM-Einflusses bestanden jedoch noch immer. Da ihm auch diesmal kein Urintest möglich war, wurde erneut eine Blutprobe bei ihm entnommen. Neben der zweiten Anzeige wegen Fahrens unter BtM-Einfluss binnen 9 Stunden muss sich der junge Mann nun auch noch wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten, da im Rahmen der zweiten Kontrolle neben einer geringen Menge Amphetamin zu allem Überfluss auch noch ein Teleskopschlagstock in der Bauchtasche des Beschuldigten aufgefunden und sichergestellt wurde.

