Im Rahmen der routinemäßigen Sachverhaltsaufnahme fiel den eingesetzten Beamten jedoch auf, dass der Anzeigende deutlich nervöser wirkte als jemand, der "nur" seinen Reisepass verlegt hat. Ein kurzer Blick in die polizeilichen Systeme brachte schließlich ans Licht, dass nicht nur ein Ausweisdokument abhandengekommen war, sondern auch mehrere Fahndungsnotierungen vorlagen - darunter ein nationaler Haftbefehl.
Da der offene Haftbefehl nicht durch Zahlung abgewendet werden konnte, endete der Besuch auf der Polizeidienststelle nicht wie geplant mit einer Verlustanzeige, sondern mit einer Fahrt im Streifenwagen zur nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt.

