Im Zuge der anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass an dem Pedelec ein sogenannter Gasgriff angebracht war. Dadurch konnte das Fahrzeug ohne Tretunterstützung eine Geschwindigkeit von bis zu 35 km/h erreichen. Mit zusätzlicher Trittunterstützung wurden Geschwindigkeiten von bis zu 74 km/h gemessen. Aufgrund dieser technischen Veränderungen handelte es sich nicht mehr um ein zulassungsfreies Pedelec, sondern um ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug. Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Gegen den 30-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Er muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

