Richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut

Thomas Bergmann – Präsident des Landgerichts Bad Kreuznach

 

Er war Teil eines der spektakulärsten Gerichtsprozesse Deutschlands, ist DFB-Vize-Präsident und begeisterter Motorradfahrer – und seit Beginn des Jahres ist Thomas Bergmann Präsident des Landgerichts Bad Kreuznach.
Gleich zu Beginn seiner Richterkarriere schrieb Thomas Bergmann Rechtsgeschichte mit: Als beisitzender Richter am Landgericht Mainz in einem der sogenannten Wormser Missbrauchsprozesse (1995 bis 1997), die als die umfangreichsten Prozesse zu mutmaßlichem Kindesmissbrauch Deutschlands gelten. Dort sprang er kurzfristig als Vertreter für einen er- krankten Kollegen ein – und war plötzlich in der Funktion des Berichterstatters mit einem Prozess in einer Größenordnung konfrontiert, wie ihn viele Richter in ihrer ganzen Karriere nicht erleben. Er habe viel gelernt in dieser Zeit, beispielsweise die Bedeutung richterlicher Unvoreingenommenheit und Gelassenheit. „Irgendwann kommt auch bei den kompliziertesten Prozessen das Gefühl: Jetzt hab ich ihn im Griff.“ Dies versucht er, gerade auch jungen Kolleginnen und Kollegen zu vermitteln.

Bei diesem Prozess lernte Bergmann auch einen Kollegen kennen, der nicht nur sein juristisches Leben und seine Arbeit als Richter beeinflusste: Hans E. Lorenz, Vorsitzender Richter bei zwei der Prozesse und, im Ehrenamt, später Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Er brachte Bergmann in Kontakt mit der Sportgerichtsbarkeit und warb ihn für sein Engagement als Sportrichter, der über Strafen bei Vergehen gegen die Regularien des Fußballs entscheidet – von Zeitstrafen bei Roten Karten bis hin zu Sanktionen gegen Vereine.
Schon seit seiner Jugend ist Thomas Bergmann begeisterter Fußballer. Seine Arbeit als Fußball- Richter brachte ihn nun auch der Verbandsarbeit näher, die schließlich ins Amt des Präsidenten des Fußball-Regionalverbands Südwest mündete – und in das des Vize-Präsidenten für Rechtsangelegenheiten des Deutschen Fußball Bundes (DFB).
„Als wir 2022 mit einem neuen Präsidium im DFB gestartet sind, wollten wir den DFB beruhigen und den Fußball wieder in den Vordergrund stellen“, betont Thomas Bergmann.

Das Vorhaben ist bisher geglückt. Auch die Zusammenarbeit mit der DFL als Vertreterin des Profi-Fußballs finde wieder auf einer sachlichen Ebene statt. „Jetzt müssen auch fußba lerisch wieder ein paar Erfolge her ...“, ist er überzeugt.
Bei allem ehrenamtlichen Engagement: „Beruf geht vor“, betont Bergmann. Seit Anfang 2023 ist er Präsident des Landgerichts Bad Kreuz- nach, die offizielle Amtseinführung durch Justizminister Herbert Mertin und die Verabschiedung seines Vorgängers Dr. Matthias Friedrich fand allerdings erst Mitte Juli statt.
Dabei fanden die Laudatoren ausnahmslos fast schon überschwängliche Worte, lobten ihn als ausgezeichneten Juristen, Teamplayer und zugewandten Behördenleiter.
Beste Arbeitsbedingungen
Auch er findet seinerseits über seine neue Behörde nur positive Worte: „Das neue Justizgebäude in Bad Kreuznach bietet modernste Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten“, freut er sich. Auch die sonstigen Rahmenbedingungen sind für ihn optimal. 100 Prozent der Richterplanstellen seien besetzt. „Die Bedingungen sind so gut wie nie zuvor.“ Außerdem ist Bad Kreuznach ein Pilotstandort bei der Einführung der elektronischen Akte. „Ich fühle mich hier sehr wohl und habe das Gefühl: Hier passe ich wunderbar hin ...“
Dass er nach seinem Jura-Studium irgendwann mal als Richter arbeiten wollte, wurde ihm spätestens während des Referendariats klar. Eine Entscheidung, die er bis heute zu keinem Zeitpunkt bereut habe. „Ich bin eigentlich jeden Tag mit Spaß zur Arbeit gekommen.“ Was er an dem Beruf so schätzt, ist die richterliche Unabhängigkeit. Sie und die Rahmenbedingung, sich nur dem Gesetz unterwerfen zu müssen, sei ein gutes Gefühl.
Trotz vielfacher öffentlicher Kritik an einzelnen, meist medienwirksamen Urteilen, habe er das Gefühl, dass an den Gerichten in Deutschland tatsächlich Recht gesprochen werde. „Im Strafrecht habe ich meist erlebt, dass die Verurteilten zumeist Verständnis und Einsicht für die Urteile entwickelt haben. Das Instrumentarium, das wir in Deutschland zur Rechtsfindung zur Verfügung haben, ist kein Grund sich zu beklagen“, ist er überzeugt. 

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