Während die Polizei mit mehreren Streifenwagen vor Ort fuhr, sprach die rechtmäßige Fahrzeugbesitzerin den gescheiterten Autodieb an und holte sich weitere Zeugen zur Unterstützung hinzu. Der gescheiterte Autodieb habe gegenüber der Besitzerin des Fahrzeuges dreist behauptet, selbst der Eigentümer des Autos zu sein. Zur Untermalung seiner Behauptung habe er den Zweitschlüssel des PKW, der unvernünftigerweise in dem PKW lag, vorgezeigt. Nach Eintreffen der Polizei kann festgestellt werden, dass der 26-Jährige zunächst einen offen stehenden PKW durchwühlte, bevor er versuchte den zweiten PKW zu stehlen. Es konnte vor Ort nicht abschließend geklärt werden, warum es dem alkoholisierten 26-Jährigen trotz vorliegendem Originalschlüssel nicht gelang, den PKW zu starten. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eröffnet, zudem wurde er erkennungsdienstlich behandelt.