Bei genauerer Überprüfung des Dokuments ergaben sich eindeutige Anzeichen auf eine Fälschung. Eine diesbezügliche Abfrage im europäischen Fahrerlaubnisregister führte nicht zum Nachweis der tatsächlichen Existenz einer spanischen Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Führerscheinfälschung als Beweismittel sichergestellt. Der Fahrer wird sich nun neben des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch wegen des Tatbestands der Urkundenfälschung strafrechtlich verantworten müssen.