Bei der Kontrolle kamen dann noch weitere Verstöße ans Licht. Der Fahrer hatte die Ladung, diverse Elektroaltgeräte und einen alten Anhänger, nicht gesichert.
Zudem sammelte und transportierte er die Elektroaltgeräte gewerblich. Elektroaltgeräte zählen als Abfall, um diese zu sammeln und zu transportieren bedarf es jeweils einer Genehmigung/Anzeige nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Beides hatte der Fahrer nicht.
Damit nicht genug: Der Fahrer hätte seine Lenk- und Ruhezeiten dokumentieren müssen. Auch dies erfolgte nicht.
Zu guter Letzt fiel bei der Überprüfung des Beifahrers auf, dass dieser per Haftbefehl wegen Ladendiebstahls gesucht wurde. Dieser wurde bei Gericht vorgeführt und verurteilt.
Auf den Fahrer kommen nun mehrere Bußgeldanzeigen wegen mangelnder Ladungssicherung und Geschwindigkeitsüberschreitung, unerlaubten Sammeln und Transport von Abfällen sowie wegen Verstößen gegen die Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten zu.